Gesetze / Mautsystemgesetz

MautSysG

§ 2 Technische Anforderungen

Stand: 01.10.2021

Bund2 Fassungen

Elektronische Mautsysteme, die von Bund und Ländern in Betrieb genommen oder betrieben werden, dürfen für die Erhebung der Maut nur eine oder mehrere der folgenden Techniken verwenden:

1.
Satellitenortung,
2.
Mobilfunk nach der GSM/GPRS-Norm,
3.
Mikrowellentechnik (5,8 GHz).
§ 1 § 3